Irgendwann wird jeder Autofahrer mit diesem Thema in Berührung kommen:
Als neue/r Besitzer*inn eines Neuwagen oder jungen Gebrauchtwagen (z.B. einen jungen Opel) sind Sie rundum glücklich. Egal ob Neuwagen oder junger Gebrauchtwagen – die Herstellergarantie ist meist noch zwei Jahre gültig und Sie brauchen sich keine Gedanken machen. Doch was ist, wenn die Herstellergarantie erloschen ist? Grund zur Panik? Wir das Autohaus Hellwig + Fölster können Ihnen die diese Sorge nehmen.
Die gesetzliche Gewährleistungs-Pflicht:
Zu aller erst sollten wir die Begrifflichkeiten Garantie und Gewährleistung genauer erläutern. Gerade die Gewährleistung wird oft mit der Garantie verwechselt.
Unter der Gewährleistung (auch Sachmängelhaftung) versteht man einen gesetzlich vorgeschriebenen Anspruch den ein Käufer gegenüber eines Verkäufers hat, wenn dieser seine Ware nicht fehlerfrei ausgeliefert hat (z.B. ein Auto).
Beim Kauf eines Neufahrzeuges ist muss der Händler 24 Monate lang haften, sofern der Mangel am Fahrzeug schon im Ansatz beim Kauf vorhanden war. Bei Gebrauchtwagen verkürzt sich die Zeit der Haftung auf 12 Monate. Dem Händler steht dabei frei, den Mangel zu reparieren oder die Ware umzutauschen. Sie als Käufer*inn müssen dabei beachten, dass innerhalb der ersten 6 Monate (ab Kaufvertragsdatum) der Händler nachweisen muss, dass der Mangel an der Ware erst nach dem Kauf entstanden ist. Sobald die 6 Monate verstrichen sind, treten Sie als Käufer*inn in die Beweislast. Sofern Sie keine eindeutigen Beweise haben/finden, sind Sie auf die Kulanz des Herstellers angewiesen.
Da es dem Händler freisteht zu entscheiden wie er den Mangel beseitigt (Reparatur oder Austausch), können Sie noch nicht direkt das Geld zurückverlangen. Erst wenn der Versuch einer Reparatur zwei Mal gescheitert ist oder auch das Austauschfahrzeug diesen Mangel aufweist, können Sie Ihr Geld zurückverlangen. Was die wenigsten wissen: Privatpersonen z.B. eBay-Verkäufer dürfen bei Privatverkäufen diese gesetzliche Gewährleistungspflicht ausschließen. So viel zur Gewährleistung und den gesetzlichen Bestimmungen dazu.
Die Hersteller-Garantie
Im Gegensatz zur gesetzlich verpflichtenden Gewährleistung handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers. Dabei können die Laufzeiten und Bedingungen frei von beiden Parteien festgelegt werden. Der Händler/Hersteller kann in seiner Garantie selbst bestimmen was hierdurch abgedeckt wird und was nicht. Die Garantiebedingungen haben keinerlei Einfluss auf eine bestehende Gewährleistung (wenn beide Zeitgleich in Kraft sind).
Eine Anschlussgarantie beginnt, sofern abgeschlossen, mit dem Auslaufen der Herstellergarantie (z.B. bei Opel zwei Jahre nach der Erstzulassung). Ab diesem Zeitpunkt sichert der Garantiegeber zu, dass das Fahrzeug bei normaler, bestimmungsgemäßer Nutzung, noch eine weitere, frei definierte Zeitspanne lang funktionieren wird und wird im Falle einer möglichen Reparatur die Kosten (anteilig) übernehmen. Dies ist immer abhäng von den Garantiebedingungen des Garantiegebers. Im Gegensatz zur Gewährleistungspflicht sind in der Anschlussgarantie die Verschleißteile meist ausgeschlossen.
Damit Sie zukünftig immer bestens abgesichert sind, beraten wir Sie in Ihrem Autohaus Hellwig + Fölster gern über die umfangreichen Möglichkeiten einer Anschlussgarantie. In den meisten Fällen lohnt es sich diese zu vereinbaren und ist meist günstiger als man denkt. Lieber jetzt Vorsorgen als später zu denken „Mensch, hätte ich damals doch …“
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite!
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Informieren Sie sich jetzt schon vorab über die Kosten und Bedingungen einer Anschlussgarantie:
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